Neben der Kontrollfunktion und der Budgetierungsfunktion hat das Europaparlament auch die Gesetzgebung zur Aufgabe. Bei der Gesetzgebung wird mit dem Rat der europäischen Union geteilt und das Parlament nimmt sich den europäischen Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen an.

Die Wahl der Gesetze wird hierbei ähnlich wie im deutschen Gesetzgebungsverfahren durch Bundesrat und Bundestag getroffen, da das Europaparlament und der Rat gleichberechtigt sind. Bei der Budgetierungsfunktion handelt es sich um die Haushaltsbehörde der EU, die vom Parlament und dem Rat gebildet wird. Beide entscheiden über die Budgetierung des Haushalts. Von der EU-Kommission wird ein Haushaltsentwurf vorgeschlagen, im nachfolgenden Verfahren können Rat und Parlament dann über Änderungen entscheiden. Der Rat verfügt über die Entscheidungsgewalt bei den Einnahmen bzgl. Europas, das Parlament Read the rest of this entry »