Das Europaparlament und seine Aufgaben
Länder Oktober 29th, 2009Neben der Kontrollfunktion und der Budgetierungsfunktion hat das Europaparlament auch die Gesetzgebung zur Aufgabe. Bei der Gesetzgebung wird mit dem Rat der europäischen Union geteilt und das Parlament nimmt sich den europäischen Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen an.
Die Wahl der Gesetze wird hierbei ähnlich wie im deutschen Gesetzgebungsverfahren durch Bundesrat und Bundestag getroffen, da das Europaparlament und der Rat gleichberechtigt sind. Bei der Budgetierungsfunktion handelt es sich um die Haushaltsbehörde der EU, die vom Parlament und dem Rat gebildet wird. Beide entscheiden über die Budgetierung des Haushalts. Von der EU-Kommission wird ein Haushaltsentwurf vorgeschlagen, im nachfolgenden Verfahren können Rat und Parlament dann über Änderungen entscheiden. Der Rat verfügt über die Entscheidungsgewalt bei den Einnahmen bzgl. Europas, das Parlament bei den Ausgaben. Allerdings gibt es im Bereich der obligatorischen Ausgaben eine ziemliche Einschränkung. Das bedeutet, dass Ausgaben der gemeinsamen Agrarpolitik rund 40% des gesamten Etats ausmacht. Das letzte Entscheidungsrecht liegt beim Rat, das Parlament hat nur eine enorm eingeschränkte Entscheidungsgewalt.
Als letzte Aufgabe kommt die Kontrollfunktion hinzu. Hierbei wird parlamentarische Kontrolle über Kommission und Rat durch das Parlament ausgeübt. Um dies zu tun kann das Parlament Untersuchungsausschüsse installieren und bei Bedarf Klage beim europäischen Gerichtshof einreichen. Das ist auch für Bereiche gültig, in denen Rat und Kommission exekutive Aufgaben bekleiden und die Mitbestimmungsrechte der Legislative des Parlaments eingeschränkt sind.
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